Informationen für melde- und gebührenpflichtige Firmen
Was ist eine vorgezogene Entsorgungsgebühr?
Die vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) ist eine gesetzliche Gebühr und wird beim Verkauf einer Batterie erhoben. Unter den Begriff Batterien fallen alle Arten von Batterien, Akkumulatoren und Hybridsystemen. Mit der erhobenen Gebühr wird alles rund um das umweltgerechte Recycling der gebrauchten Batterien sichergestellt und finanziert. Die Verwendung der Gebühr steht unter der Aufsicht des Bundes.
Bei den Industrie- und Fahrzeugbatterien kann in Ausnahmefällen auf die Erhebung der gesetzlichen Gebühren verzichtet werden. Dies ist dann der Fall, wenn ganze Branchen oder Firmen für bestimmte Batterietypen die umweltgerechte Entsorgung sowie deren Finanzierung nachweisen können.
Nebst den Batterien sind auch Glasflaschen mit einer gesetzlichen Gebühr (VEG) belegt.
Was sind vorgezogene Recyclingbeiträge?
Auf verschiedenen Wertstoffen, wie z.B. Aluminium-, Stahlblech- und PET-Verpackungen, Haushalt- und Bürogeräten, Werkzeugen und Spielwaren, wird von verschiedenen Branchenverbänden ein freiwilliger Recyclingbeitrag (VRB) erhoben. Ein VRB wird dann erhoben, wenn einerseits vom Bund eine Recyclingquote verlangt wird und andererseits der Erlös des wiedergewonnenen Wertstoffs tiefer ist als die gesamten Recyclingkosten.
Wer muss die vorgezogene Entsorgungsgebühr auf Batterien bezahlen?
Die Gebühr wird bei den erstmaligen Inverkehrbringern von Batterien im Zollinland (Schweiz und Fürstentum Liechtenstein), d.h. bei den Importeuren und Herstellern erhoben. Die Gebühr wird auf den Kaufpreis der Batterie überwälzt, so dass schlussendlich die Konsumenten die Gebühr berappen. Die Verkaufsstellen sind aus Gründen der Transparenz von Gesetz wegen verpflichtet, an gut sichtbarer Stelle im Geschäft darauf hinzuweisen, dass die Batterien mit einer Entsorgungsgebühr belastet sind und sie die gebrauchten Batterien kostenlos zurücknehmen.
Wer erhebt die vorgezogene Entsorgungsgebühr auf Batterien?
Die VEG wird im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU) von der INOBAT erhoben. Das Mandat wird vom Bund nach den WTO-Beschaffungsbestimmungen und dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) jeweils für eine Vertragsperiode von fünf Jahren vergeben.
Wer bestimmt die Höhe der vorgezogenen Entsorgungsgebühr?
Die Höhe der Gebühr wird vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bestimmt und in einer Verordnung erlassen. Gestützt auf diese Verordnung publiziert die INOBAT den Gebührentarif nach Batterietypen und Gewicht.
Was ist mit gebrauchten Batterien zu tun?
Die INOBAT stellt für Sammelstellen verschiedene Sammelbehälter und einen Gratisabholdienst zur Verfügung. Die qualifizierten Beförderer von gebrauchten Batterien der INOBAT sind auf der Website publiziert und können direkt kontaktiert werden. Es gilt zu beachten, dass alle gebrauchten Batterien als Sonderabfall gelten, Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus zusätzlich als Gefahrengut.
Gemäss Verordnung über den Verkehr mit Abfällen VeVA, Art. 6 müssen die für den Transport nötigen Begleitpapiere durch den Abgeber (Sammelstelle) ausgestellt werden. Wird diese Aufgabe von den Transporteuren übernommen, können diese dafür einen kleinen Beitrag verlangen.
Wo finde ich Detailangaben zur vorgezogenen Entsorgungsgebühr?
Alle relevanten Bestimmungen finden Sie in den Rechtsgrundlagen.
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