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Informationen für Verwerter

Grundsatz
Das Recycling von gebrauchten Gerätebatterien setzt die Erfüllung einer Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen voraus. Erfüllt eine Firma alle Voraussetzungen, gilt diese als geeignet und die gebrauchten Batterien können bei dieser Firma recycliert werden.

Verwertung in der Schweiz
Die Schweiz verfügt aktuell über zwei geeignete Anbieter für die Verwertung von Batterien, die BATREC Industrie AG in Wimmis und die Librec AG in Biberist.

Verwertung im Ausland
Da gebrauchte Batterien als Sonderabfall gelten, bedarf der Export einer Bewilligung durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU). Das BAFU erteilt Exportbewilligungen nur, wenn der ausländische Recycler die vom Bund verlangten Standards erfüllt.

Exportgesuche können nur die Eigentümer gebrauchter Batterien stellen und diese tragen im Rahmen von internationalen Abkommen auch die Verantwortung für die Ware, bis diese umweltgerecht recycliert oder entsorgt ist. 

Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserem Merkblatt.

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