Informationen für Sammelstellen
Sammelentschädigungen
Importeure und Hersteller von Batterien, der Handel sowie alle Verkaufsstellen von Batterien sind von Gesetz wegen verpflichtet, gebrauchte Batterien unentgeltlich zurückzunehmen und diese der umweltgerechten Entsorgung zuzuführen. Unter dem Begriff Batterien sind alle Arten von Batterien, Akkumulatoren und Hybridsystemen zu verstehen. Darüber hinaus sind Verkaufsstellen verpflichtet, an gut sichtbarer Stelle darauf hinzuweisen, dass die Kunden gebrauchte Batterien an Verkaufs- oder Sammelstellen zurückgeben müssen.
Zusätzlich existieren auch private und öffentlich-rechtliche Organisationen, die eine Sammelstelle für gebrauchte Batterien betreiben, ohne dass sie dazu von Gesetz wegen verpflichtet sind.
Für gebührenbelastete Gerätebatterien und Industriebatterien werden Entschädigungen ausbezahlt. Die Vergütung setzt jedoch voraus, dass pro Abgabe mindestens 100 kg gebührenbelastete Gerätebatterien und/oder Industriebatterien an einen qualifizierten Beförderer der INOBAT abgegeben werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserem Merkblatt.
Mit der mengenabhängigen Entschädigung fördert die INOBAT das ökonomische und ökologische Sammeln und stellt sicher, dass die gebrauchten Batterien gemäss den gesetzlichen Vorschriften transportiert werden.
Für gesammelte gebührenbefreite Batterien und weitere nicht entschädigungsberechtigte Batterien wird keine Sammelentschädigung ausbezahlt. Im Unterschied zu den Gerätebatterien/Knopfzellen, die in einem aufwändigen und kostenintensiven Verfahren recycliert werden müssen, haben gebrauchte bleihaltige Fahrzeug- und Industriebatterien einen Restwert. Dieser richtet sich nach dem Weltmarktpreis für Sekundärblei. Erkundigen Sie sich vor der Abgabe von Bleibatterien über den Angebotspreis beim Abnehmer.
Dies betrifft: gebührenbefreite Bleibatterien, gebührenbefreite Lithiumbatterien und Hybridsysteme für Personenwagen, E-Busse, E-Baustellenfahrzeuge, E-Jachten; Batterien aus Sonderabfalldeponien sowie Batterien, die zum Zweck der stofflichen Verwertung importiert werden.
Menge | Entschädigung pro Tonne | ||
---|---|---|---|
0 kg | bis | 99 kg | keine |
100 kg | bis | 349 kg | CHF 230.- |
350 kg | bis | 999 kg | CHF 250.- |
1000 kg | bis | 5000 kg | CHF 290.- |
ab 5001 kg | und | mehr | CHF 310.- |
INOBAT unterstützt alle Sammelstellen
Materialien und Transport
INOBAT unterstützt alle Sammelstellen, indem sie diesen verschiedene Materialien und Sammelbehälter zur Verfügung stellt und einen kostenlosen Abholdienst mit qualifizierten Beförderern von gebrauchten Batterien (Transporteuren) sicherstellt.
Gemäss Verordnung über den Verkehr mit Abfällen VeVA, Art. 6 müssen die für den Transport nötigen Begleitpapiere durch den Abgeber (Sammelstelle) ausgestellt werden. Wird diese Aufgabe von den Transporteuren übernommen, können diese dafür einen kleinen Beitrag verlangen.
Information und Kommunikation
Viele Sammelstellen, insbesondere Gemeinden, informieren ihre Einwohnerinnen und Einwohner mittels gemeindeeigenen Abfallkalendern, Publikationen, Flyers, Aushängen, usw. über die Möglichkeiten und Örtlichkeiten zur Rückgabe wiederverwertbarer Haushaltgüter.
INOBAT unterstützt Gemeinden und Sammelstellen bei der Information der Bevölkerung rund um das Thema Batterierecycling, indem sie Texte, Inserate, Bilder, Kleber, usw. zur Verfügung stellt.
Weitere Informationen sind zu finden unter:
SwissRecycling Check-Up – fachkompetente Beratung für Sammelstellen
SwissRecycling Workshops zu spezifischen Themen rund um die optimierte Separatsammlung
SwissRecycling Weiterbildungsangebote für Sammelstellen
Fragen an INOBAT
Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Benutzen Sie dazu unser Kontaktformular.
Liste der qualifizierten Beförderer
Ein Anruf genügt, und die durch INOBAT qualifizierten Beförderer holen die gesammelten Batterien und Akkumulatoren bei Ihnen ab. Wählen Sie einfach den Transporteur, der Ihnen gemäss Postleitzahl am nächsten liegt.
Gerätebatterien und -akkumulatoren
Der Abtransport von gebrauchten Gerätebatterien und -akkumulatoren ist kostenlos* für alle Sammelstellen (Handel, Gemeinden, Firmen u.a.). INOBAT stellt allen Sammelstellen qualifizierte Transportunternehmen zur Verfügung und entschädigt diese für die erbrachten Transportleistungen. Die Transportkosten werden aus der Vorgezogenen Entsorgungsgebühr (VEG) berappt, die von der INOBAT auf Gesetzesbasis erhoben wird. Von INOBAT nicht entschädigt wird der Transport von Bleibatterien und -akkumulatoren.
Liste Beförderer Gerätebatterien und Akkumulatoren
Abtransport von ausschliesslich Bleibatterien und -akkumulatoren
Diese Firmen bieten auch den Abtransport gebrauchter Bleibatterien und -akkumulatoren ab einer bestimmten Menge kostenlos* an. Bei den Firmen handelt es sich einerseits um erstmalige Inverkehrbringer von Bleibatterien und -akkumulatoren, die verpflichtet sind, gebrauchte Energieträger zurückzunehmen, und andererseits um qualifizierte Transportunternehmen der INOBAT, die den Service auf freiwilliger Basis anbieten. Die Transporte werden über zwei Quellen finanziert: Zum einen über die Vorgezogenen Recyclingbeiträge (VRB), die von den erstmaligen Inverkehrbringern auf freiwilliger Basis erhoben werden; zum anderen aus Erträgen aus dem Verkauf des wiedergewonnenen Rohstoffs Blei.
Liste Beförderer Bleibatterien- und Akkumulatoren
*Gemäss Verordnung über den Verkehr mit Abfällen VeVA, Art. 6 müssen die für den Transport nötigen Begleitpapiere durch den Abgeber (Sammelstelle) ausgestellt werden. Wird diese Aufgabe von den Transporteuren übernommen, können diese dafür einen kleinen Beitrag verlangen.