Geschichte des Batterierecyclings
1986 trat die sogenannte Stoffverordnung in Kraft. Wegen den Schwermetallen in den Batterien wurden Hersteller, Importeure und Händler verpflichtet, gebrauchte Batterien zurückzunehmen und der umweltgerechten Entsorgung zuzuführen. Zu dieser Zeit wurden gebrauchte Batterien noch in Sonderabfalldeponien eingelagert.
Neue Vorschriften schaffen neue Technologien
Nach Diskussionen rund um den Umgang mit Sonderabfall erliess der Bund neue Exportvorschriften. Exportgesuche bewilligte das zuständige Bundesamt nur noch, wenn die umweltgerechte Verwertung nachgewiesen werden konnte. De facto sprach der Bund damit ein Exportverbot aus. Dies hatte zur Folge, dass Ende der 80-er Jahre in neue Technologien investiert wurde. Heute verfügt die Schweiz mit der Batrec Industrie AG über eine der modernsten Batterienverwertungsanlagen der Welt.
Die freiwillige Lösung
Um die deutlich höheren Kosten für die Batterieverwertung zu finanzieren, wurde im Jahr 1991 von den Herstellern und Importeuren die Batterieentsorgungs-Selbsthilfeorganisation (Beso) gegründet. Die Mitglieder dieser privaten Organisation verpflichteten sich, vorgezogene Entsorgungsbeiträge auf freiwilliger Basis beim erstmaligen Inverkehrbringen von Batterien zu erheben und in einen Entsorgungsfonds zu überweisen. Die Gebühren wurden hauptsächlich für die Finanzierung der Entsorgung und die Information der Bevölkerung verwendet. Anschaffung und Unterhalt der Sammelbehälter sowie der Transport zur Sammelstelle und zum Entsorger gingen damals noch zu Lasten der Sammelstellen.
Die Verankerung im Gesetz
Da sich nicht alle involvierten Unternehmungen der Beso anschliessen wollten und lieber vom Trittbretteffekt profitierten, kam es zu Wettbewerbsverzerrungen. Dies führte dazu, dass der Bund im Jahr 2000 das freiwillige System in Bundesrecht umwandelte und die gesetzliche vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) erliess.
Eine erste Nachfolgerin namens INOBAT
Mit der Einführung des VEG-Obligatoriums und der damit verbundenen öffentlichen Ausschreibung rund um das Mandat für die Erhebung, Verwaltung und Verwendung der gesetzlichen Gebühren, wurde die Beso in eine neue Genossenschaft gewandelt: die INOBAT Interessensorganisation Batterieentsorgung. Diese Organisation führte das Mandat bis Ende 2016 als Bietergemeinschaft zusammen mit der ATAG Wirtschaftsorganisationen AG. Während dieser Zeit trat die INOBAT die Namensrechte rund um die INOBAT auf freiwilliger Basis an den Bund ab, weil deren Bekanntheit mit Gebührengelder finanziert wurde. Dies war auch verbunden mit der Überlegung, damit den Wettbewerb und die Transparenz im administrativen Bereich der VEG zu fördern.
Eine zweite Nachfolgerin namens INOBAT
Bereits bei der Bewerbung der Bietergemeinschaft INOBAT/ATAG Wirtschaftsorganisationen AG um das Mandat 2012-2016 gab es seitens des Bundes Bedenken in Bezug auf die Unabhängigkeit für die Mandatsführung, die gemäss den Verordnungsbestimmungen gefordert wird. Bei einer Selbsthilfeorganisation, in der die beitragspflichtige Branche vertreten ist, müssen die Anfordernisse der Unabhängigkeit überprüft werden. Dies unabhängig davon, ob die INOBAT als unabhängige Selbsthilfeorganisation mit dem alleinigen statutarischen Zweck der Mandatsumsetzung im Auftrag des Bundes ihre Daseinsberechtigung hatte.
Gestützt auf obige Ausgangslage wurden bei der WTO-Ausschreibung um das Mandat für die Auftragsperiode 2017 bis 2021 zwei gleichlautende Angebote eingereicht. Ein Angebot im Namen der bisherigen Bietergemeinschaft INOBAT/ATAG Wirtschaftsorganisationen AG und ein Angebot im Namen der ATAG Wirtschaftsorganisationen AG.
Im Rahmen des Zuschlagsverfahrens hat der Bund als Auftraggeberin beschlossen, das Mandat der ATAG Wirtschaftsorganisationen AG zu erteilen. Seit dem 1.1.2017 wird die Erhebung, Verwaltung und Verwendung der VEG somit durch die Firma ATAG Wirtschaftsorganisationen AG, unter dem Markennamen „INOBAT Batterierecycling Schweiz“ umgesetzt.
Die INOBAT Genossenschaft wurde formell, damit die Namensrechte rausgelöst werden konnten, in den ursprünglichen Namen Beso umgewandelt und die Auflösung beschlossen.